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  • Das One Piece RPGDatum26.05.2007 11:04
    Thema von foerb im Forum Games und Fun zu One P...

    Da ich selbst ein begeisterter One Pice spieler bin, erstelle ich greade mein eigenes One Pice RPG. Das ganze ist nich in den startlöchern und man kann sich noch nicht bewerben, aber ich suche auf jeden fall noch freiwillige helfer und gute Ideen...


    Bewundern kann man das ganze hier auf dieser Seite:

    KLICH MICH

    MfG foerb

  • Staffel 9 die letzte!Datum09.05.2007 18:43
    Thema von foerb im Forum King of Queens

    Ja liebe KoQ-Fans...es ist so weit, die letzte Staffel:

    In Antwort auf:
    (mg) Die neunte Staffel der US-Erfolgsserie „King Of Queens“ in Deutscher Erstausstrahlung! Ab Montag, 7. Mai 2007, 21.15 Uhr, sechs Folgen.


    Gute und schlechte Nachrichten für alle Freunde von „King Of Queens“: kabel eins bringt die brandneue neunte Staffel der Sitcom in Deutscher Erstausstrahlung auf die Bildschirme. Aber: diese Staffel, die lediglich 13 Folgen umfasst, ist die letzte!

    Nach Ausstrahlung der vierten Episode dieser Staffel am 21.12.2006 in den USA, wurde allerdings bekannt gegeben, dass die beliebte Sitcom keine Fortsetzung finden wird. Kevin James mag das entgegenkommen, hat er doch bald andere Beschäftigung: Im Sommer kommt sein zweites Mädchen zur Welt! Kevin im People-Magazine über die erfreuliche Neuigkeit. „Es wird ein Mädchen. Die Geburt wird voraussichtlich um den 1. Juli stattfinden. Ich liebe es ein Vater zu sein und Zeit mit meiner Frau und dem Kind zu verbringen.“

    In der ersten Folge der neunten Staffel, „Mama Cast“ (OT), die ohne Jerry Stiller als Arthur auskommt, bekommen Doug und Carrie 3.000 Dollar Steuerrückzahlung. Da Carrie einen neuen Auftrag im Job hat, soll Doug zum Bankberater gehen und das Geld gut verstauen ... Doch als er einen Eislieferwagen mit einem „For Sale“ Schild sieht, kann er nicht anders und schlägt er zu! Anfangs ist Carrie nicht überzeugt, doch Doug kann sie schließlich überzeugen, dass dies „sein Ding“ ist ...


    Quelle: http://www.serienjunkies.de

  • News und ganz AktuellDatum02.04.2007 11:06
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Rente mit 67 im Bundesrat beschlossen

    Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Rente mit 67 zugestimmt. Die Länderkammer billigte die Anhebung des Eintrittsalters für die volle Altersrente von 65 auf 67 Jahre. Dies soll schrittweise zwischen 2012 und 2029 vollzogen werden.


    Arbeitnehmer in Deutschland können ab 2012 erst später in Rente gehen. Am 30. März 2007 stimmte der Bundesrat in Berlin der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre zu. Nur wer bereits 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll weiterhin ohne Abschlag mit 65 Jahren eine Altersrente erhalten können.

    Bundesrat bestätigt Beschluss des Bundestags: Rente mit 67 damit beschlossen

    Mit dem Beschluss des Bundesrats hat das Gesetzesvorhaben die letzte parlamentarische Hürde genommen. Somit wird die Rente mit 67 Wirklichkeit, wenngleich die Auswirkungen erst in einigen Jahren spürbar sein werden.

  • News und ganz AktuellDatum02.04.2007 10:59
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell
    Das neue WEG tritt am 1. Juli 2007 in Kraft!

    Mit der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts wurde das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verkündet. Es tritt damit zum 1. Juli 2007 mit umfangreichen Änderungen in Kraft.


    Wohnungseigentümer und insbesondere Verwalter von Wohnungseigentum müssen sich jetzt schnell und umfassend auf grundlegende Änderungen einstellen. An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über die gesetzlichen Änderungen. Wir beginnen mit der erweiterten Beschlusskompetenz:



    Erweiterte Beschlusskompetenzen

    Hauptanliegen des Gesetzgebers war es im Anschluss an die Entscheidung des BGH zur sog. „Zitterbeschluss”-Entscheidung, die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaften zu verbessern und zu erleichtern. Zur Erleichterung der Willensbildung werden den Wohnungseigentümern künftig umfassende Kompetenzen auch zur dauerhaften Änderung bestehender Vereinbarungen oder gesetzlicher Regelungen eingeräumt.

    Was wird erleichtert?


    Beschlussfassung über die Änderung der Kostenverteilung

    Nach § 16 Abs. 3 WEG n. F. können die Wohnungseigentümer künftig mittels einfachen Mehrheitsbeschlusses die „Betriebskosten” des Gemeinschafts- und des Sondereigentums sowie die „Kosten der Verwaltung” in Abweichung vom gesetzlichen bzw. vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel verteilen. Derartige Kosten können künftig also mit einfacher Mehrheit dauerhaft abweichend vom bisher geltenden Kostenverteilungsschlüssel „nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht” (§ 16 Abs. 3 WEG n. F.).



    Beschlussfassung über Änderung der Kostenverteilung bei Instandsetzung, Modernisierung und baulicher Veränderung

    Beschränkt auf den jeweils konkreten Einzelfall verleiht § 16 Abs. 4 WEG n. F. der Wohnungseigentümerversammlung eine Beschlusskompetenz zur abweichenden Verteilung der Kosten von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von baulichen Veränderungen und Modernisierungen des § 22 Abs. 2 WEG n. F. In diesem Bereich kann jedoch eine abweichende Kostenverteilung entgegen der Regelung in § 16 Abs. 3 WEG n. F. nur mit qualifizierter Mehrheit herbeigeführt werden.

    Erforderlich ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit zur Beschlussfassung:

    Zum einen müssen drei Viertel der Wohnungseigentümer nach dem Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG für eine geänderte Kostenverteilung stimmen.

    Darüber hinaus müssen diese noch mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren.

    Die hiernach geänderte Kostenverteilung muss jedoch dem Gebrauch bzw. der Möglichkeit des Gebrauchs durch die einzelnen Wohnungseigentümer Rechnung tragen.



    Beschlusskompetenz zu Hausgeld- und Verzugsregelungen

    § 21 Abs. 7 WEG n. F. begründet eine umfassende Kompetenz zur mehrheitlichen Beschlussfassung über Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit von Hausgeldern, Verzugssanktionierungen sowie Sondergebühren wie etwa „Umzugspauschalen”.


    Beschlusskompetenz für Bauliche Veränderungen

    Eine grundsätzliche Beschlusskompetenz ist den Wohnungseigentümern nunmehr auch für Maßnahmen baulicher Veränderungen gemäß § 22 Abs. 1 WEG n. F. eingeräumt. Neu ist in diesem Zusammenhang das grundsätzliche Erfordernis einer Beschlussfassung über eine beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss sich die Wohnungseigentümerversammlung jedenfalls mit einer beabsichtigten baulichen Veränderung befassen, um eigenmächtigem Handeln bauwilliger Wohnungseigentümer vorzubeugen.



    Beschluss über Modernisierungen

    Mit doppelt qualifizierter Mehrheit können künftig auch „Modernisierungen entsprechend § 559 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs” oder Maßnahmen zur „Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik” beschlossen werden. Hinsichtlich der formellen Anforderungen an einen Beschluss gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F. gilt wie zur abweichenden Verteilung von Sanierungs- oder Modernisierungskosten die Mehrheit von drei Viertel aller Wohnungseigentümer nach dem Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG sowie die Mehrheit der Miteigentumsanteile.



    In den nächsten Tagen erhalten Sie hier Informationen zu:

    - dem neuen Gerichtsverfahren
    - der Teilrechtsfähigkeit
    - der Beschluss- Sammlung
    - der Besserstellung in der Zwangsversteigerung
    - u.v.m.
  • News und ganz AktuellDatum30.03.2007 11:08
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Rückstellung für mehrere Urlaubsabgeltungen des GmbH-Geschäftsführers möglich

    Ist der Geschäftsführer einer GmbH aus betrieblichen Gründen nicht in der Lage, den ihm laut Anstellungsvertrag zustehenden Urlaub anzutreten, kann er dafür eine Ausgleichszahlung erhalten – ohne dass diese steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt wird. Die GmbH kann für diesen Fall eine Rückstellung bilden.


    Auch – so der BFH – für mehrere Jahre, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann. Das Urlaubsguthaben verfällt nicht aufgrund Nicht-Inanspruchnahme oder Übertragungsvereinbarung, sondern unterliegt den allgemeinen Verjährungsbestimmungen (BFH mit Beschluss vom 6.10.2006, Az: I B 28/06).

  • News und ganz AktuellDatum30.03.2007 10:39
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Gesundheitsreform: Mitnahme von Alterungsrückstellungen erleichtert

    Wer ab 2009 eine Vollversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließt, kann ohne Einschränkung den Versicherer wechseln, ohne sein angespartes Kapital zu verlieren. Altkunden und Wechsler in die gesetzliche Krankenversicherung haben schlechtere Karten.


    Anders als heute nehmen die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit. Vorteil für die Versicherten: Die Prämien beim neuen Anbieter werden sinken. Ab 2013 müssen die Versicherer die Übertragungswerte jährlich mitteilen.
    Wer eine PKV-Vollversicherung vor dem 1.1.2009 vereinbart hat, besitzt ein bis zum 30.6.2009 befristetes Recht auf Portabilität innerhalb der PKV.

    Wer als Neukunde ab 2009 seine Altersrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist dabei möglich.

    Wechselwillige Standard- oder Basisversicherte müssen nachweisen, dass sie einen neuen Versicherer gefunden haben. Davor darf der bisherige Versicherer die Kündigung nicht akzeptieren. Dies ergibt sich aus § 178 h Abs. 6 des neuen VVG.

    Wechsel in die GKV
    Versicherte, die von der PKV zur GKV wechseln, können ihre Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen. Die Rückstellung verbleibt beim PKV-Versicherer und kommt den anderen Kunden zugute.

  • News und ganz AktuellDatum29.03.2007 11:54
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Letzte Zweifel beseitigt: Köhler gibt Startschuss für Gesundheitsreform am 1. April

    Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Gesundheitsreform am 26. März unterzeichnet. Nach Auffassung des Bundespräsidenten bestünden keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken.


    Die Gesundheitsreform wird planmäßig am 1. April in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz nach intensiver Prüfung unterschrieben, teilte ein Sprecher des Präsidialamtes in Berlin mit. "Verfassungsrechtliche Bedenken, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, gab es nicht", fügte er hinzu. Damit steht der rechtzeitigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im März nichts mehr im Wege.


    Das Verfassungsgericht wird wohl dennoch von Kritikern bemüht werden

    Trotz präsidialem Segen ist mit Klagen gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) kündigte entsprechende Schritte an: Unter anderem sei der verpflichtende Basistarif für ehemalige Mitglieder nicht mit der grundrechtlich festgelegten Vertragsfreiheit vereinbar. Die Rechtsmittel haben jedoch zunächst keinerlei Auswirkungen auf den Start zum 1. April.

  • News und ganz AktuellDatum27.03.2007 09:49
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Bundestag beschließt Einführung der REITs

    Die Abgeordneten des Bundestags stimmten am Freitag, den 23.3.2007, für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, so genannten REITs (Real Estate Investment Trusts).


    Mit dem Gesetz soll eine Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden, um Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen. Mit dem REITs-Status ist dem Gesetzentwurf zufolge eine Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer verbunden, wenn die Aktiengesellschaft hohe Ausschüttungen von mindestens 90 Prozent der Erträge vornimmt und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus Immobilien erzielt.

  • Witze für alle!Datum24.03.2007 18:44
    Foren-Beitrag von foerb im Thema Witze für alle!

    Und wieder mal etwas neues zum lachen:

    Ein Mann auf einem Boot im Meer, stürzt ins Wasser. Nach einiger Zeit kommt ein Boot vorbei und der Kapitän sagt, kommen sie rauf, wir retten Sie. Nein, Gott rettet mich, sagt der mann und das Boot fährt weiter. Nach einer weiteren weile kommt ein zweites Boot vorbei und will den Mann mitnehmen. Wieder sagt er, Nein Gott rettet mich! Auch das Boot fährt weiter und der mann ertrinkt.

    Im Himmel angekommen fragt der Mann Gott: Was soll das, warum hast du mich nicht gerettet? Gott: Du Idiot, ich hab dir 2 Boote geschickt!

    MfG foerb

  • News und ganz AktuellDatum23.03.2007 10:53
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell
    Geschäftsbriefe und E-Mails: Handels- und gewerberechtlich korrekte Angaben ab 2007

    Handels- und gewerberechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.

    Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind die nach § 15b Gewerbeordnung erforderlichen Namensangaben beachten.

    Je nach Rechtsform des Unternehmens sind bestimmte Angaben auf Geschäftsbriefen, die an einen konkreten Empfänger gerichtet sind, vorgeschrieben.

    • Kleingewerbetreibende
    • Einzelkaufleute (e.K.)
    • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • GmbH & Co.KG
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaft (AG)

    PS von foerb: Hier ein Link zu einem KOSTENLOSEN Download von Haufe für: Handels- und gewerberechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen --> Kostenloser Download
  • News und ganz AktuellDatum23.03.2007 10:45
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Unternehmensnachfolge – Tausende von Betrieben stehen wegen Generationenwechsel vor dem Aus

    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT) hat in einer Umfrage ermittelt, dass pro Jahr rund 36.000 Unternehmen mit knapp 140.000 Mitarbeitern vor dem Aus stehen, weil der derzeitige Eigentümer keinen geeigneten Nachfolger findet.


    Wesentlicher Grund für die Geschäftsaufgabe sei, dass der eigene Nachwuchs fehle oder nicht bereit ist, in die Fußstapfen des Vaters zu treten. Dann bleibt in der Regel nur der Verkauf, wenn der Betrieb eine Chance auf Weiterführung haben soll. Da viele Betriebe nur einen geringen Wert aufweisen, sei die Suche nach einem Käufer schwierig. Und viele Unternehmer scheinen auch kein Interesse zu haben, das Unternehmen zu verkaufen. Der DIHT hat ermittelt, dass pro Jahr etwa 7.000 Firmen geschlossen werden, weil der Eigentümer sich gar nicht nach einem Nachfolger umsehen will. Von dieser Art der Schließung sind auch die Arbeitnehmer betroffen, Jahr für Jahr immerhin etwa 18.000 Menschen. Befragt wurden mehr als 1.100 Unternehmen.


    Praxis-Tipp

    Wenn Sie Ihren Betrieb verkaufen möchten oder müssen, sollten Sie frühzeitig mit den ersten Vorüberlegungen und Planungen beginnen. Vor allem, wenn Sie den Betrieb verkaufen wollen, weil es innerhalb der Familie keinen geeigneten oder interessierten Nachwuchs gibt, müssen Sie viel Zeit einplanen. Als Faustregel kann gesagt werden, dass Sie mindestens fünf Jahre brauchen, vom ersten Gedanken über die Planung von Terminen, die Bewertung Ihres Betriebes, die Suche nach einem wirklich geeigneten Nachfolger bis hin zur Einarbeitung und Übergabe. Im Zweifel sollten Sie eher noch mit einem oder zwei Jahren zusätzlich rechnen und dies in Ihre Planungen einbeziehen. Geht es dann doch schneller als vorgesehen, können Sie mit dem Nachfolger immer noch über einen „Parallellauf“ verhandeln.

  • News und ganz AktuellDatum22.03.2007 13:11
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Standort Deutschland – Immer mehr Unternehmen verlagern Produktion zurück nach Deutschland

    Der Trend zur Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland scheint vorerst gestoppt. Inzwischen mehren sich sogar Berichte über Unternehmen, die die Verlagerung rückgängig machen. Die Gründe hierfür sind durchaus vielschichtig.


    Zahlreiche Unternehmen geben an, dass sie die Qualität in Deutschland besser im Griff haben. Aber auch Kommunikations- und Abstimmungsprobleme spielen bei der Abkehr vom Auslandsstandort eine wichtige Rolle. In Deutschland fällt es den Unternehmen meist leichter, Kompetenzen und Know-How zu bündeln. Rückverlagert werden vor allen Dingen Produktionsstandorte. Vertriebseinheiten bleiben, soweit die Unternehmen weiter im Ausland verkaufen wollen, meist weiter vor Ort, um die ausländischen Märkte unmittelbar bearbeiten zu können. Das Institut für Mittelstandsforschung (IFM) stellt jedenfalls fest, dass der Trend zur Jobverlagerung ins Ausland gestoppt ist und es eine, wenn auch kleine, Rückverlagerungswelle gibt. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht eine ähnliche Entwicklung. Verlagert werden vor allem einfachere Tätigkeiten. Hingegen entstehen zunehmend Stellen für höher qualifizierte Arbeitnehmer in Deutschland.


    Praxis-Tipp

    Speziell kleine und mittelständische Betriebe wollen weiter in Deutschland produzieren. Nur noch knapp 2 Prozent der Unternehmer wollen ihre Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sollten Sie sich im Vorfeld sehr gut informieren und eine Verlagerung sorgfältig vorbereiten. Dabei sollten Sie folgende Aspekte besonders beachten: Was wollen Sie erreichen (z.B. Kostensenkung, Absatzmärkte erschließen)? Welche Länder kommen in Betracht? Welche Risiken gibt es? Sind die kulturellen Unterschiede bekannt bzw. wissen Sie, wie Sie damit umgehen müssen? Stehen in ausreichendem Umfang qualifizierte Arbeitnehmer bereit? Innerhalb welchen Zeitraums können Sie ein funktionierendes Netzwerk aufbauen (u.a. Kunden, Lieferanten, Behörden, Kammern)? Wie soll das Vorhaben finanziert werden? Welche Eigenmittel können Sie selbst einbringen? Können Sie Schlüsselfunktionen im Ausland mit deutschen Arbeitnehmern besetzten? Wie stellen Sie die Kommunikation mit dem Auslandsstandort sicher? Nur wenn Sie diese und weitere Fragen zufrieden stellend beantworten können, sollten Sie ein Auslandsengagement in Erwägung ziehen. In jedem Fall sollten Sie einen in Auslandsdingen erfahrenen Berater in die Planung und Umsetzung einbeziehen.


  • Erfahrungen aus dem Call-CenterDatum22.03.2007 11:54
    Foren-Beitrag von foerb im Thema Erfahrungen aus dem Call-Center

    Sich selbst Verkaufen!

    Ich denke das Wichtigste (oder nennen wir es mal das Anspornenste) ist folgendes: In jedes neue Gespräch gehe ich mit dem Gedanken, dass ich das Produkt schon längst an den Kunden verkauft habe. Ich will ihm das nur noch lediglich mitteilen *gg*

    Klingt für den Anfang vielleicht etwas komisch, aber es hilft ungemein! Es ist eigentlich nur eine frage der eigenen Einstellung (Auch Selbstbewusstsein genannt, worauf ich gleich zu sprechen komme). So bekommt man erst einmal ein "Gutes Gefühl" und man kann sich besser auf das Gespräch einstellen. Hat man sich erstmal darauf "eingestellt" so zu arbeiten, läuft es dann auch von ganz alleine (Auf Deutsch: "Wie geschmiert" *gg*)

    Aber das ist noch nicht alles. Denn viel wichtiger (Oder sagen wir auch hier wieder: Dringend erforderlich) ist es SICH SELBST zu verkaufen!

    Man soll sich jetzt natürlich nicht am Telefon anbieten...nein, viel mehr ist hier gemeint, sich selbst am Telefon zu Präsentieren. Der Kunde muss von DIR überzeugt sein. D.h. der Kunde kauft dir das Produkt ab, weil DU ihn davon überzeugt hast es zu kaufen. Und das kann man nur schaffen, wenn man die drei wichtigsten Regeln beachtet. Außerdem muss man selbstbewusst und zielsicher arbeiten, bzw. telefonieren (Deswegen auch der Ansporn, immer in ein Gespräch zu gehen, mit dem Gedanken, dass Produkt bereits verkauft zu haben)

    Was man beachten muss um sich selbst zu verkaufen ist in der Regel nicht all zu schwer. Wichtig sind natürlich wie schon gesagt, die drei Regeln die ich oben beschrieben habe, also WISSEN, SPRACHE und SELBSTVERTAUEN.

    Fangen wir mal beim schwierigsten an...das Selbstvertrauen. Viele haben vieleicht etwas angst oder Hemmungen, bestimmte Dinge am Telefon zu Kunden zu sagen. Aber diese kann man mit ein bisschen Übung auch verlieren. Am besten ist es wenn man ein Gespräch ein bisschen ins lächerliche zieht (und das auch lernt).

    - Als kleines Bsp.:

    Kunde: "Ich bin mir nicht sicher ob das was ich habe nicht schon ausreichend für mich ist, ich glaube ich brauche nichts mehr!"

    Call-Agent: "Wissen sie Herr Kunde, ich finde es toll das sie sich schon mit dem Thema befassen. Ich mache ihnen einen Vorschlag: räumen sie ihr Regal leer und gucken sie sich in ruhe vier Wochen kostenfrei unser Programm an. Wenn sie es nicht haben möchten, schicken Sie es wieder zurück und ich helfe ihnen ihr Regal wieder einzuräumen. Aber zumindest haben sie mal reingeguckt, ohne dabei kosten zu haben. Gefällt es ihnen, haben sie wieder mehr platz im Regal. Und dazu geben sie mir bitte ihre email-adresse!"

    Kunde: *lacht* "Also Gut Herr Call-Agent, die lautet:......"
    ----

    So, oder ähnlich zeigt sich, dass man Selbstbewusstsein hat und vor allem SICH SELBST verkauft. Der Call-Agent hat das Gespräch hier etwas ins "Lächerliche" oder sagen wir ins lustige gezogen, was einen tollen Bezug zum Kunden herstellt. Aus diesem Grund hat der Kunde das Produkt dann schließlich gekauft, weil der Agent auf den Kunden eingegangen ist und selbstbewusst etwas passendes parat hatte.

    Natürlich muss man jetzt nicht immer so direkt sein. Jeder Mensch hat seine eigene Art beim Telefonieren, aber sie müssen sich ihrer Sache sicher sein, wenn sie etwas verkaufen.

    Und so kommen wir auch wieder zu den weiteren Teilen, der drei Dinge, die allerdings etwas einfach zu erklären sind und relativ einleuchtend sein sollten:

    Der Sprache und dem Wissen!

    Es ist schwer selbstbewusst zu klingen, wenn man undeutlich oder zu schnell spricht, oder wenn man nicht einmal weis von WAS man spricht. Also zuerst muss man sich selbst über das schlau machen, was man verkaufen möchte und dann muss man es verständlich rüberbringen. (Man kann auch sagen Bildlich sprechen, doch dazu kommen wir aber noch in einem weiteren teil)

    Zum deutlich Sprechen gehört:
    - keine Wörter oder Silben Verschlucken
    - Nicht zu schnell oder zu langsam sprechen
    - Möglichst keine Fachbegriffe nennen
    (Vor allem nicht wenn man ihre Bedeutung nicht kennt *gg*)

    Wenn man diese drei Dinge beachtet, sollte man keine Probleme haben, sich selbst zu verkaufen. Und wenn man sich selbst am Telefon verkauft, kann dem eigentlichen VER-kauf, nichts mehr im Wege stehen...

  • Witze für alle!Datum21.03.2007 16:34
    Foren-Beitrag von foerb im Thema Witze für alle!

    Hier hab ich grad noch einen gefunden...zu wissen ist, das es ein "Ossi-witz" ist, der um die Wende "aktuell" war *gg*


    In Leipzig wurde eine Frau verhaftet. Sie hatte ihre Wäsche im Westwind getrocknet...

    Kurz aber knapp^^ Ich fand den noch erwähnenswehrt
    MfG foerb

  • Witze für alle!Datum21.03.2007 16:28
    Foren-Beitrag von foerb im Thema Witze für alle!

    Dann mal noch einen:

    Honecker besucht Helmut Schmidt. Schmidt :"Aber Erich, setz dich doch und nimm bitte Deinen Rucksack ab!" Honecker: "Das geht nicht, da ist mein Herzschrittmacher drin!" Schmidt: "So ein Ding? Meiner ist so groß wie eine Streichholzschachtel!" Honecker: "Hatte ich früher auch, aber seit wir alles auf Braunkohle umgestellt haben ..."

    MfG foerb

  • Witze für alle!Datum21.03.2007 15:58
    Thema von foerb im Forum Witze aus aller Welt
    Also, ich denke ich muss hierzu nichmehr viel erzählen, immer wenn ich über einen tollen Witz stolper, stell ich ihn hier rein....dasselbe könnt ihr auch tun ;o)

    Und hier mein erster Fund:

    Drei Männer sitzen zusammen und prahlen gegenseitig damit wie faul sie alle sind. Sagt der Erste: 'Ich bin diese Woche über die Strasse gelaufen und da lag ein hundert Euroschein. Aber ich hab ihn nicht aufgehoben, ich war zu faul!'
    Sagt der Zweite: Ach! Das ist doch garnix! Ich hab letztens im Mittwochslotto im Spiel 77 einen 7er-BMW gewonnen. Ich war zu faul den Gewinn abzuholen und diese Woche ist die Abholfrist abgelaufen!'
    'Wow', sagt der Dritte, aber das ist noch gar nix. 'Ich war diese Woche im Kino und ich hab zwei Stunden nur geschrieen!' 'Ja und was ist daran faul?' 'Ich hab mir beim Hinsetzen die Eier im Klappstuhl eingeklemmt ... aber ich war zu faul zum Aufstehen!

    *lol*

    MfG foerb
  • DIE BESTE YGO-Hompage!!!Datum21.03.2007 15:34
    Thema von foerb im Forum Das YGO-Tradingcard-Game

    An dieser Stelle will ich mal ein bisschen Werbung für die Duellakademie machen. Das ist ein Forum in dem sich jeder anmelden kann, der sich für YGO interessiert. Man beginnt im Hause Slifer Red und kann sich durch seine Posts und Duellfähigkeiten in das gelbe oder sogar das blaue Haus befördern lassen!

    Finden tut ihr dieses Forum unter http://www.duelmonsters.de

    Schaut mal rein, wenn es euch interessiert...viel Spaß

    MfG foerb

  • Die QualiaDatum21.03.2007 14:50
    Thema von foerb im Forum Diskussionsforum-Wisse...

    Das erste Thema, das mich zur Wissenschaft interessiert, ist. die Qualia!

    Was das genau ist, findet ihr hier: DIE QUALIA

    Ich denke all zu viel hat es nicht mit Wissenschaft zu tun, oder sagen wir viel mehr kann man das alle eher in den Beriech der "Philosophie" geben, aber so einen Bereich gibtes nicht wirklich hier, also kommt es hier rein *gg*

    Und bevor ich jetzt den ganzen Diskussionsstoff vorwegnehme, will ich erstmal euch fragen, was ihr dazu meint?

    Schießt los....

    MfG foerb

  • Fragen "FF VII" - "FF XII"Datum21.03.2007 14:44
    Thema von foerb im Forum Playstation 1; 2 und 3

    Hier dürf ihr alle Fragen stellen die mit den Lösungen von FF7 bis FF12 zu tun haben. In den FAQs der jeweiligen Spiele werde ich dann alles zusammenfassen, da ich einige der Lösungsbücher zu Hause liegen habe.

    Natürlich könnt ihr euch auch gerne untereinander Beraten, denn auch das werde ich gerne zusammenfassen. Also viel spaß beim Zocken und bei den Lösungen ;o)

    MfG foerb

  • News und ganz AktuellDatum21.03.2007 14:15
    Foren-Beitrag von foerb im Thema News und ganz Aktuell

    Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie – Schutz der Wirtschaft

    Markenhersteller versuchen, ihre Produkte zum richtigen Zeitpunkt auf dem Markt zu präsentieren, was von existenzieller Bedeutung ist. Dazu gehört auch, die Bedürfnisse des Kunden zu erkennen, kurz gesagt, "trendy" zu sein - eine wichtige Eigenschaft, um sich auf dem Markt zu behaupten.

    Was sich für den Markenhersteller oft als schwieriges Unterfangen herausstellt, scheint für einen Fälscher kein besonderes Problem zu sein. Der Plagiator oder Fälscher hat offenbar immer das nötige „Fingerspitzengefühl“ für Strömungen auf dem Markt. Dies ist allerdings nicht verwunderlich. Schafft er doch keine eigenen Trends, sondern tut das, was er am besten kann: Kopieren. Es birgt kaum Risiken, spart viel Energie und vor allem Geld.

    Marken- und Produktpiraterie

    Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. Dies ist von Unternehmen nicht hinzunehmen.

    Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Der Marken- und Produktpirat übernimmt unerlaubt das technische Wissen, das sich ein Unternehmen in langjähriger und mühevoller Arbeit und unter Einsatz enormer finanzieller Mittel erworben hat, um es für seine Produkte zu nutzen. Er verwendet die Bekanntheit einer Marke, die ein Markenhersteller aufgrund seiner Qualitätsprodukte erlangt hat, um den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware und Qualität zu täuschen.

    Rechtsschutz

    Für den Rechtsinhaber bedeutet dies, rechtzeitig zu reagieren und sich zu schützen. Der verursachte Schaden der Marken- und Produktpiraterie ist immens. Der finanzielle Verlust, der den Unternehmen durch die Fälschungen entsteht, sowie der finanzielle Einsatz zur Bekämpfung der Produktpiraten führen zwangsläufig zu Einsparungen. Nach Einschätzung der Wirtschaftsverbände gehen dadurch in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland viele Arbeitsplätze verloren.

    Die Zollbehörde bietet mit ihrem Grenzbeschlagnahmeverfahren den Schutzrechtsinhabern ein wirkungsvolles Instrument, den Fälschern entgegenzutreten. Mit diesem Verfahren kann verhindert werden, dass die gefälschten Artikel, die überwiegend aus dem Ausland kommen, in den Einzelhandel gelangen und den Verbrauchern angeboten werden.

    INFO
    http://www.zoll.de, Rubrik Gewerblicher Rechtsschutz > Marken- und Produktpiraterie
    wvö

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Ort: Denzlingen
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