Infos sind Infos und auch die Gesetzte Deutschlands sind wichtig für einen Betrieb. Da ich eine tolle Seite gefunden habe (http://www.haufe.de/news) werde ich, wenn neue Gesetzte oder Änderungen in der hinsicht erscheinen, diese hier im Forum ausstellen.
Dazu sei also gleich vorweg gesagt, ich habe nichts an den Texten verändert oder verfasst. Die Informationen sind von der Haufe Mediengruppe, bzw von deren Homepage. (Danke an Haufe ;o)
Viel spaß beim lesen MfG foerb
(PS: Wenn ihr über die Gesetze Diskutieren wollt macht das bitte in einem neuen Thread, danke (Ihr wisst ja, es soll trotzdem übersichtlich sein)
Rauchverbote kommen: ab 1.9.2007 in Bus, Bahn und Behörden, 2008 in der Gastronomie
Nachdem es schon aussah, als würde der Nichtraucherschutz sich in blauem Dunst auflösen, entschied sich das Bundeskabinett am 27. 2 doch, die Raucher zum Schutze der unfreiwilligen Nichtraucher zurückzudrängen. Das Rauchen soll ab Herbst in Zügen, Bussen und Bahnen sowie in Bundesbehörden als Ordnungswidrigkeit verboten sein. Zigaretten dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. Die Länder werden mit verstärktem Nichtraucherschutz in Lokalen voraussichtlich Mitte 2008 nachziehen.
Das Rauchverbot gilt für Behörden und Dienststellen ebenso wie für Gerichte, Anstalten, Stiftungen und die großen Sozialversicherungsträger. Allerdings soll es weiter möglich sein, abgetrennte Raucherräume einzurichten. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen, Straßenbahnen, Flugzeugen, Fähr- und Linienschiffen sowie in Bussen und Taxis ist Rauchen künftig untersagt. Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es werden, je nach Schwere des Falls Geldbußen zwischen fünf und 1000 EUR fällig.
Zigaretten und andere Tabakwaren werden nur noch an über 18-Jährige verkauft, nachdem bisher die Altersgrenze bei 16 Jahren lag. Das Gesetz, über das Bundestag und Bundesrat noch entscheiden müssen, tritt voraussichtlich zum 1. 9. 2007 in Kraft. Eine Ausnahme gilt für die Umrüstung von Zigarettenautomaten bis zum 1. 7. 2009.
Die Regelung eines Rauchverbots in Gaststätten ist Ländersache. Über ein Rauchverbot in Gaststätten beraten am 22. März die Ministerpräsidenten. Die Gesundheitsminister hatten sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass Rauchen in Lokalen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt sein soll. Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen wollen es den Wirten überlassen, ob es sich um eine Raucherkneipe handelt. Das Rauchverbot auf Länderebene soll spätestens Anfang 2008 in Kraft treten.
Von der Einführung von Mindestlöhnen würden vor allem geringfügig Beschäftigte und Personen, die durch einen Job ihr Einkommen aufbessern, profitieren- insbesondere Rentner, Arbeitslose, Schüler und Studenten.
Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in einer aktuellen Studie. Mindestlöhne würden in erster Linie kleine Unternehmen treffen und sich auf den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft konzentrieren. Erhebliche Wirkungen hätten Mindestlöhne auf den ostdeutschen Arbeitsmarkt, da dort - anders als im Westen - auch bei einem erheblichen Teil der Vollzeitarbeitskräfte die Löhne aufgestockt werden müssten.
Die von den Befürwortern von Mindestlöhnen vorgetragenen Argumente nennt das DIW wenig überzeugend, zum Teil liefen sie sogar auf die Forderung nach einem Schutz vor unliebsamer Konkurrenz hinaus. Auch sozialpolitisch motivierte Begründungen stehen dem DIW zufolge auf einem schwachen Fundament, denn im Schnitt tragen Niedriglohnbezieher nur zu rund einem Viertel zum gesamten Einkommen ihres Haushaltes bei; viel bedeutender sind die Erwerbseinkommen anderer Haushaltsmitglieder. Nur von den erwerbstätigen Alleinstehenden und Alleinerziehenden muss ein nennenswerter Teil mit einer prekären Entlohnung auskommen - insbesondere in Ostdeutschland.
Ebenfalls nicht die Forscher überzeugen kann das Argument, dass Mindestlöhne deshalb problemlos in Deutschland eingeführt werden können, weil es sie auch in anderen Staaten gibt, denn damit würden die unterschiedlichen Bedingungen auf den nationalen Arbeitsmärkten vernachlässigt.
Bundesfinanzhof, Urteil v. 16.11.2006, Az. III R 15/06
Beim Kindergeld für volljährige Kinder zeigen sich Familienkassen und Finanzämter gleichermaßen streng und kritisch. Nun stellte sich die Frage, ob Eltern für ein volljähriges Kind, das während der Suche nach einem Ausbildungsplatz einem Vollzeitjob nachgeht, trotzdem Kindergeld erhält. Die überraschende Antwort lautet: Unter Umständen ja.
Für volljährige Kinder erhalten Eltern weiterhin Kindergeld, wenn sich die Kinder noch in Ausbildung befinden oder studieren und wenn ihre Einkünfte und Bezüge während eines Jahres nicht mehr als 7.680 Euro betragen. Kindergeld gibt es nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c EStG auch, wenn ein Kind mangels eines Ausbildungsplatzes keine Ausbildung beginnen oder nicht fortsetzen kann.
In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof ging es um folgende Situation: Ein Kind brach aus gesundheitlichen Gründen seine Ausbildung ab. Nachdem es ihm wieder besser ging, suchte es einen neuen Ausbildungsplatz, fand aber keinen. Deshalb trat das Kind während der Suche nach einem Ausbildungsplatz einen Vollzeitjob an. Die Richter des Bundesfinanzhofs gewährten den Eltern jedoch trotz des Vollzeitjobs ihres Kindes das volle Kindergeld.
Der Grund: Die Einkünfte und Bezüge des Kindes lagen nach Abzug von Werbungskosten und Sozialabgaben unter 7.680 Euro.
Tipp: Eine kleine Einschränkung steht jedoch zwischen den Zeilen des Urteils des Bundesfinanzhofs. Kindergeld gibt es danach nur dann, wenn neben der Unterschreitung der 7.680-Euro-Grenze nachgewiesen wird, dass sich das Kind während des Vollzeitjobs dennoch um einen Ausbildungsplatz gekümmert hat. Es ist deshalb empfehlenswert, wenn Eltern Bewerbungsschreiben des Kindes und Absagen aufbewahren und das Kind bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatz suchend melden.
Viele machen sich nur aus der Not heraus selbstständig
Deutsche sind pessimistischer, was die Chancen einer Existenzgründung angeht, und ängstlicher hinsichtlich der Folgen eines möglichen Scheiterns, zeigt der Global Entrepreneurship Monitor (GEM).
Die Studie analysiert jährlich das Gründungsgeschehen im internationalen Vergleich. Mehr als 150.000 Bürger in 42 Ländern und rund 1.300 Gründungsexperten wurden dafür befragt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie der Universität Hannover stellten den Länderbericht Deutschland vor.
Der in Deutschland ohnehin niedrige Anteil der Existenzgründer an den 18- bis 64-Jährigen ist im Jahr 2006 weiter zurückgegangen. Deutschland liegt auf Rang 34 der untersuchten 42 Länder. Wenn sich Deutsche selbstständig machen, dann geschieht das nicht selten aus ökonomischer Not heraus. Hierzulande gehören vergleichsweise viele Gründer zur Gruppe der "Existenzsicherer". Gesamtwirtschaftliche Wachstumsimpulse seien aber eher von "Selbstverwirklichern" zu erwarten, sagte IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei bei der Präsentation der Studie. Der klassische Unternehmertyp, der nach Unabhängigkeit strebe, eine Idee verwirklichen und dabei ein hohes Einkommen erzielen möchte, schaffe in der Regel mehr Arbeitsplätze als der aus Mangel an Alternativen zum Unternehmer gewordene Existenzsicherer. Nicht nur in traditionell unternehmerfreundlichen Ländern wie Großbritannien, auch in Skandinavien machen sich deutlich mehr Menschen als in Deutschland aus Überzeugung selbständig.
Im internationalen Vergleich sind die Deutschen sehr pessimistisch, was Gründungschancen anbelangt. Die Angst vor dem Scheitern halte sie relativ häufig davon ab, ein Unternehmen zu gründen, so der Wirtschaftsgeograph Rolf Sternberg von der Universität Hannover. Besser schneidet Deutschland dagegen bei den Rahmenbedingungen von Gründungen ab. Die Infrastruktur, der Schutz geistigen Eigentums und das Angebot an unternehmensbezogenen Dienstleistungen gehören zu den Stärken des Standorts Deutschland. Die Förderinfrastruktur ist der Expertenbefragung zufolge hervorragend. Hier landet Deutschland sogar auf dem ersten Platz.
Trotz heftiger Diskussionen und Proteste, insbesondere seitens der Gewerkschaften, hat der Bundestag heute mit breiter Mehrheit die Rente mit 67 beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ab 2012 muss länger gearbeitet werden
Die Bundesregierung will durch die Rente mit 67 erreichen, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % steigt. Dazu soll von 2012 an das Alter, mit dem Arbeitnehmer in Rente gehen können, schrittweise angehoben werden. 2029 soll es bei 67 Jahren liegen. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947.
Ausnahmeregelung mit 45 Pflichtbeitragsjahren
Um Härten für Versicherte mit besonders langjähriger Berufstätigkeit abzufedern, gilt folgende Ausnahme: Wer das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Pflichtbeitragsjahre hat, kann auch künftig noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Das Gesetzesvorhaben muss als letzte parlamentarische Hürde noch den Bundesrat passieren. An der Zustimmung der Länderkammer besteht allgemein jedoch kein Zweifel.
Für Arbeitgeber soll es ab 2008 - insbesondere im Sozialversicherungsbereich - weniger Bürokratie geben. Der Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" steht heute auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Ab 2008 auf freiwilliger Basis: Elektronische Verdienstbescheinigungen
Durch die Einführung einer freiwilligen Option, Entgeltbescheinigungen für die oben genannten Entgeltersatzleistungen per Datenübertragung melden zu können, werden die Betriebe erheblich entlastet. Arbeitgeber, welche diese neue Möglichkeit nutzen, werden von dem Novum gleich doppelt profitieren: Denn die betroffene Krankenkasse muss gegenüber solchen Arbeitgebern alle Rückmeldungen, z. B. bezüglich der Krankengeldhöhe, zwingend per elektronischen Datensatz durchführen. Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2008 wollen die Sozialversicherungsträger die nötige Technik einsatzbereit haben.
Ab 2008 Pflicht: Vorausbescheinigungen per elektronischem Datensatz
Mit dem Ersatz der bisherigen Vorausbescheinigung durch eine entsprechende Sondermeldung innerhalb des elektronischen Meldeverfahrens der Sozialversicherung beginn auch hier ab 1. Januar 2008 ein neues Zeitalter.
Ab 2010: Rentenversicherung übernimmt Prüfgeschäft der Unfallversicherung
Mit der Übertragung des Prüfgeschäfts von den Berufsgenossenschaften auf die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung sind zukünftig alle Beitragsprüfungen der Sozialversicherung in einer Hand. Diese Regelung wird jedoch erst zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter 25.000 Unternehmen hat ergeben, dass die Stimmung in der Wirtschaft so gut ist wie seit der Wiedervereinigung vor sechzehn Jahren.
Knapp ein Drittel der Betriebe rechnet mit einer Verbesserung der Geschäfte und Umsätze, lediglich dreizehn Prozent befürchten einen Rückgang. Besonders positiv: jede fünfte Firma plant sogar Neueinstellungen. Daher rechnet der DIHK auch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um immerhin 500.000 Menschen. Die Experten des DIHK erkennen zudem eine erhöhte Investitionsbereitschaft, und gehen davon aus, dass sich der Investitionsstau der letzen Jahre Stück für Stück auflösen wird. Der DIHK hat auf Grund der guten Umfrageergebnisse seine Wachstumsprognose von 1,5 auf immerhin 2,3 Prozent angehoben. Zugpferd für die deutsche Wirtschaft bleibt wie in den Jahren zuvor der Export. Nach Ansicht von Axel Nitschke, DIHK-Chefvolkswirt, würde die deutsche Industrie auf Grund der drastischen Steuererhöhungen „in die Knie gehen“. Dennoch geht auch er davon aus, dass sich die Binnenkonjunktur langsam zur zweiten Säule des Aufschwungs entwickeln wird. Die anhaltende Dynamik des Wirtschaftswachstums, die DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben als ein „Comeback des Standort Deutschlands“ bezeichnet, werden auf den harten Sanierungskurs der Unternehmen, die boomende Weltwirtschaft und die mäßigen Lohnerhöhungen der letzten Jahre zurückgeführt, aber nicht auf die Arbeit der derzeitigen Regierung. [JE]
In Deutschland geben die Verbraucher deutlich mehr Geld beim Shopping im Internet aus.
Von der langsam aber sicher ansteigenden Kauflust der Bundesbürger können Online-Shops noch wesentlich mehr profitieren als der konventionelle Einzelhandel. So gaben die Bundesbürger im vergangenen Jahr mehr als 15 Milliarden EUR für Waren und Dienstleistungen aus, die sie per Internet orderten. Wie die Gesellschaft für Konsumforschung (http://www.gfk.com) jetzt mitteilte, legte der Umsatz im Internet damit um über 18 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu, als noch 13 Milliarden EUR im Internet ausgegeben wurden. Den erheblichen Anstieg führen die Marktforscher dabei auf verschiedene Faktoren zurück. So habe einerseits die Zahl der Käufer zugenommen, zugleich sei aber auch die Höhe der Ausgaben pro Einkauf gestiegen. So wurden neben den klassischen Internet-Gütern wie Büchern oder CDs zunehmend auch teurere Artikel wie Elektrogeräte, Bekleidung oder Haushaltswaren gekauft. Ebenso nahm die Zahl der Reisebuchungen und Ticket-Käufe über das Internet weiter zu. Annähernd jeder dritte Kauf eines Tickets bzw. jede dritte Buchung einer Reise (30 Prozent) erfolgt mittlerweile über das Internet, nachdem dieser Anteil im Jahr 2004 erst bei 21 Prozent gelegen hatte.
Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie – Schutz der Wirtschaft
Markenhersteller versuchen, ihre Produkte zum richtigen Zeitpunkt auf dem Markt zu präsentieren, was von existenzieller Bedeutung ist. Dazu gehört auch, die Bedürfnisse des Kunden zu erkennen, kurz gesagt, "trendy" zu sein - eine wichtige Eigenschaft, um sich auf dem Markt zu behaupten.
Was sich für den Markenhersteller oft als schwieriges Unterfangen herausstellt, scheint für einen Fälscher kein besonderes Problem zu sein. Der Plagiator oder Fälscher hat offenbar immer das nötige „Fingerspitzengefühl“ für Strömungen auf dem Markt. Dies ist allerdings nicht verwunderlich. Schafft er doch keine eigenen Trends, sondern tut das, was er am besten kann: Kopieren. Es birgt kaum Risiken, spart viel Energie und vor allem Geld.
Marken- und Produktpiraterie
Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. Dies ist von Unternehmen nicht hinzunehmen.
Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Der Marken- und Produktpirat übernimmt unerlaubt das technische Wissen, das sich ein Unternehmen in langjähriger und mühevoller Arbeit und unter Einsatz enormer finanzieller Mittel erworben hat, um es für seine Produkte zu nutzen. Er verwendet die Bekanntheit einer Marke, die ein Markenhersteller aufgrund seiner Qualitätsprodukte erlangt hat, um den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware und Qualität zu täuschen.
Rechtsschutz
Für den Rechtsinhaber bedeutet dies, rechtzeitig zu reagieren und sich zu schützen. Der verursachte Schaden der Marken- und Produktpiraterie ist immens. Der finanzielle Verlust, der den Unternehmen durch die Fälschungen entsteht, sowie der finanzielle Einsatz zur Bekämpfung der Produktpiraten führen zwangsläufig zu Einsparungen. Nach Einschätzung der Wirtschaftsverbände gehen dadurch in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland viele Arbeitsplätze verloren.
Die Zollbehörde bietet mit ihrem Grenzbeschlagnahmeverfahren den Schutzrechtsinhabern ein wirkungsvolles Instrument, den Fälschern entgegenzutreten. Mit diesem Verfahren kann verhindert werden, dass die gefälschten Artikel, die überwiegend aus dem Ausland kommen, in den Einzelhandel gelangen und den Verbrauchern angeboten werden.
INFO http://www.zoll.de, Rubrik Gewerblicher Rechtsschutz > Marken- und Produktpiraterie wvö